Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Bezug von Software und Finanzinformation betreffend die Produkte

Tai-Pan-Realtime – Tai-Pan-End-of-day – bis.-Realtime-Terminal – market maker-End-of-day

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Bestellung des Kunden bei der Lenz + Partner GmbH, Bronnerstr. 7, 44141 Dortmund (im Folgenden "L+P"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28470, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Dirk Albrecht.

1.2 Unter dem Begriff "Finanzinformationen" im Sinne dieser AGB verstehen die Parteien Finanzinformationen und -daten, wie beispielweise Nachrichten, Kurse (Realtime, Delayed, historische Tick-, Perioden- und End-of-Day-Daten), Preise (Optionsschein- und Zertifikatepreise), Indizes, etc. (im Folgenden "Finanzinformationen"). Finanzinformationen werden dem Kunden sowohl als Basisdienst sowie als Zusatzprodukte angeboten.

1.3 Unter dem Begriff "Basisdienst" im Sinne dieser AGB verstehen die Parteien die Basis-Finanzinformationen, die dem Kunden für das jeweilige Softwareprodukt angeboten werden.

1.4 Unter dem Begriff "Zusatzprodukte" im Sinne dieser AGB verstehen die Parteien Finanzinformationen, die dem Kunden zusätzlich zum Basisdienst für das jeweilige Softwareprodukt angeboten werden.

1.5 Unter dem Begriff "Software" im Sinne dieser AGB verstehen die Parteien die Softwareprodukte TAI-PAN-Realtime, die Lenz + Partner Datenschnittstelle ("Lenz + Partner NinjaScript Add-On"), TAI-PAN-End-of-Day, b.i.s.-Realtime Terminal sowie market maker.

1.6 Anders lautende Bedingungen des Kunden oder mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von L+P schriftlich anerkannt werden. Die Entgegennahme der vertraglichen Leistungen von L+P durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.1 Die Verträge mit L+P kommen mit Eingang der Bestellung des Kunden bei L+P unter Maßgabe der Regelungen in der Widerrufsbelehrung zustande.

2.2 Sofern die Software Tai-Pan-End-of-day oder market maker vom Kunden gekauft wurde, wird dem Kunden die Software ohne zeitliche Begrenzung überlassen.

2.3 Verträge über Software sowie über den Basisdienst werden grundsätzlich auf unbestimmte Laufzeit geschlossen und können unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Sollte für einen Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, verlängert sich der Vertrag immer wieder um die von dem Kunden gewählte Dauer der Mindestvertragslaufzeit, sofern der Vertrag nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder zum Ende einer sich anschließenden Vertragsperiode mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt wird. Sofern die ursprüngliche Mindestvertragslaufzeit 24 Monate betragen hat, verlängert sich der Vertrag immer wieder um jeweils nur 12 Monate.Beginn der Laufzeit ist der erste Tag des Monats, in dem die Bestellung erfolgt ist, unabhängig davon, dass der erste Berechnungszeitpunkt später liegen kann.

2.4 Hat der Kunde Zusatzprodukte zum Basisdienst bestellt, richtet sich die Laufzeit des Bezuges dieser Zusatzprodukte nach der Laufzeit des bezogenen Basisdienstes. Der Kunde ist jedoch berechtigt, Zusatzprodukte zum Ende der jeweils gültigen Vertragsperiode für den Basisdienst gesondert zu kündigen, ohne dass der Kunde den Basisdienst selbst kündigt. Eine Kündigung des Basisdienstes stellt gleichzeitig eine Kündigung der Zusatzprodukte dar.

2.5 Testversionen enden mit Ablauf des Testzeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2.6 Sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, endet nach Beendigung des Vertrages die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Software und der bezogenen Finanzinformationen.

2.7 Beim Bezug von Realtime-Daten ist es erforderlich, dass der Kunde Nutzungsbedingungen von Börsen unterschreibt. Solange der Kunde diese nicht unterzeichnet hat, können die entsprechenden Daten der jeweiligen Börse für den Kunden nicht freigeschaltet werden.

2.8 Der Kunde hat bei seiner Bestellung anzugeben, ob er "Privatanleger" oder "Professional" ist. Gibt er an, hat er die "Erklärung zur Privatanlegereigenschaft" für den Bezug von Finanzinformationen der Deutsche Börse AG sowie das "Wiener Börse Non-Professional User Statement" für den Bezug von Finanzinformationen der Wiener Börse zu unterzeichnen. Solange die unterzeichneten Erklärungen nicht vorliegen, gilt der Kunde als "Professional".


3.1 Einzelheiten zum Umfang der von L+P bereitzustellenden Finanzinformationen ergeben sich aus der vom Kunden abgegebenen Bestellung sowie zukünftigen Bestellungen. L+P räumt dem Kunden an den bereitgestellten Finanzinformationen ein auf die Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages beschränktes Nutzungsrecht dahingehend ein, die Finanzinformationen im Rahmen der bereitgestellten Software zu nutzen.

3.2 Die Gefahr einer teilweisen bzw. gänzlichen Nichtübermittlung von Finanzinformationen geht auf den Kunden über, sobald die Finanzinformationen L+P verlassen haben.

3.3 Dem Kunden ist bekannt, dass L+P die Finanzinformationen im Wesentlichen von Dritten, insbesondere Börsen, Finanzdienstleistern, Nachrichtenagenturen und sonstigen Fremdanbietern bezieht. L+P ist nicht in der Lage, diese von Dritten bezogenen Informationen auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen, so dass diese von L+P auch nicht geschuldet werden. L+P gewährleistet und garantiert daher auch nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bezogenen Informationen, was der Kunde anerkennt. Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern L+P einen Mangel arglistig verschwiegen oder Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Der Kunde erkennt ferner an, dass die oben aufgeführten Dritten keine Erfüllungsgehilfen von L+P sind.

3.4 Soweit dem Kunden Informationen bereitgestellt werden, die von Verträgen abhängen, die L+P oder ihre Muttergesellschaft, die Infront Financial Technology GmbH („Infront GmbH“) mit Dritten (insbesondere mit Börsen, Finanzdienstleistern, Nachrichtenagenturen und sonstigen Fremdanbietern) ge¬schlossen hat, und diese Drittverträge, gleich aus welchem Grunde, gekündigt oder dauerhaft im Ganzen oder zum Teil nicht erfüllt werden, ist L+P berechtigt, die Informationen insoweit aus dem Lieferumfang herauszunehmen. Der Vertrag besteht in diesem Fall fort, ohne dass dem Kunden ein Kündigungsrecht aus diesem Grund zusteht. L+P wird die herausgenommenen Informationen innerhalb angemessener Frist durch andere Informationen ersetzen. Sollte jedoch die Herausnahme der Informationen aus dem Leistungsumfang für den Kunden unzumutbar sein, so steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem L+P die Informationen aus dem Lieferumfang herausnimmt.

3.5 Dem Kunden ist ausschließlich gestattet, die Finanzinformationen im Rahmen der ihm überlassenen Software zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, etwa die Finanzinformationen
- entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben;
- auf dem Wege elektronischer Datenverarbeitung in einem Netzwerk zu verbreiten;
- nachzudrucken und/oder inhaltlich abzuändern und/oder zu speichern;
- allgemein (etwa über das Internet) Dritten zugänglich zu machen oder in ein Intra- oder Extranet einzustellen; und
- zum Betrieb oder Aufbau einer Datenbank zu verwenden
steht dem Kunden nicht zu.

3.6 Die Finanzinformationen unterliegen zum Teil urheberechtlichem Schutz. Soweit die Finanzinformationen mit einem Urheberrechtsvermerk versehen sind, ist der Kunden nicht berechtigt, diesen zu entfernen.

3.7 Sofern der Kunde die Finanzinformationen in einer Art und Weise nutzt, welche nicht der im Vertrag vereinbarten Nutzung entspricht, hat der Kunde L+P die Infront GmbH sowie alle Datenlieferanten von L+P und der Infront GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie für sämtliche damit in Zusammenhang bei der Infront GmbH, der L+P oder ihren Datenlieferanten entstandenen Schäden, Aufwendungen, Kosten etc. aufzukommen.

3.8 L+P sowie die Infront GmbH führen keine Anlageberatung durch und geben keine Anlageempfehlungen ab. L+P weist darauf hin, dass der zukünftige Verlauf des Kurses eines Wertpapiers oder eines derivativen Finanzinstruments nicht mit letzter Sicherheit vorausgesagt werden kann. Soweit daher mittels einer Software Kauf- oder Verkaufsignale bzw. andere Handelshinweise gegeben werden, handelt es sich um reine Anregungen. Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Anregungen wird nicht übernommen.

3.9 Durch L+P sowie die Infront GmbH werden keine Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen und auch keine Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes angeboten.

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassene Software unverzüglich nach Erhalt auf Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder anderweitige Mängel (nachfolgend: Mängel) zu untersuchen, wobei dem Kunden bekannt ist, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software und dem dazugehörigen sonstigen Material nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Der Kunde hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich und unter nachvollziehbarer Schilderung der Fehlersymptome zu rügen. Unterlässt es der Kunde, der L+P GmbH rechtzeitig über die Mängel zu informieren, ist die Haftung der L+P GmbH ausgeschlossen.

4.2 Modifikationen und Erweiterungen der Software oder Wartung derselben sowie deren Installation, Softwarepflege und sonstige Unterstützungen gehören nicht zu dem von der L+P GmbH geschuldeten Leistungsumfang, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart.

4.3 Die dem Kunden von L+P überlassene Software ist urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden stehen nur die im Rahmen des Vertrages (inkl. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte an der Software zu. Alle übrigen Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht an der Software verbleiben bei der L+P GmbH bzw. dem Inhaber der Schutzrechte an der Software.

4.4 Dem Kunden steht ein einfaches, nicht unterlizenzierbares Recht zu, die überlassene Software zu nutzen. Das Nutzungsrecht bei Überlassung der Software auf Zeit ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt, bei Überlassung auf unbestimmte Dauer (Kauf) ist dies zeitlich unbeschränkt.

4.5 Nutzung ist das Ablaufen der Software auf einem einzigen Computerarbeitsplatz des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Als Computerarbeitsplatz zählt auch ein Computer oder Laptop eines Kunden, der diesen zum Ablaufen der Software zu Hause oder unterwegs nutzt. Die Nutzung umfasst das Einspielen der Software oder der Daten in den Arbeitsspeicher und/oder in einen Festspeicher des Computers des Kunden.

4.6 Der Kunde erhält das Nutzungsrecht unter der Bedingung der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Dies bedeutet, dass der Kunde sobald und solange er die vereinbarte Vergütung nicht ordnungsgemäß bezahlt, die Software nicht nutzen darf.

4.7 Der Kunde ist berechtigt, die Software im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung ausschließlich zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen.

4.8 Der Kunde darf Software, die ihm auf Dauer (Kauf) übertragen wurde, auf einen Dritten übertragen, sofern
- der Dritte sich schriftlich mit den vereinbarten Vertragsbedingungen und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt;
- der Kunde dem Dritten sämtliche Originaldatenträger, auf denen sich die Software befindet, einschließlich Dokumentationen, sowie sämtliche Sicherungskopien übergibt und dies der L+P GmbH gegenüber nachweist. Soweit eine Übergabe von Sicherungskopien nicht möglich ist, hat der Kunde stattdessen die Sicherungskopien zu vernichten. Nach der Weitergabe ist der Kunde nicht mehr zur Nutzung der Software berechtigt.

4.9 Der Kunde darf Software, die ihm auf Zeit überlassen wurde, keinem Dritten überlassen.

4.10 Der Quellcode gehört nicht zum Lieferumfang. Auf diesen hat der Kunde keinen Anspruch.

4.11 Der Kunde ist verpflichtet, den unberechtigten Zugriff Dritter auf die Software und die Finanzinformationen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

4.12 Für Gewährleistungsverpflichtungen von L+P gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei insoweit ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Mängeln ausgeschlossen ist. Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern L+P den Mangel arglistig verschwiegen oder ein Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.

5.1 Der Kunde hat die für die Software und die Finanzinformationen vereinbarte Vergütung an die L+P zu entrichten. Der Kunde zahlt die vereinbarte Vergütung im Voraus entsprechend der im Vertrag vom Kunden ausgewählten Zahlungsintervalle (monatlich, vierteljährlich etc.).

5.2 Dem Kunden wird gemäß dem Bestellformular gegebenenfalls für die von ihm gewählte Vertragslaufzeit ein Rabatt eingeräumt. Sofern sich der Vertrag im Falle einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten anschließend um 12 Monate verlängert (siehe Ziffer 2.4), wird dem Kunden für den Verlängerungs¬zeitraum der Rabatt eingeräumt, der in dem Bestellformular für einen 12 Monatszeitraum vorgesehen ist.

5.3 L+P ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr die vom Kunden zu zahlende Vergütung nach schriftlicher Vorankündigung unter Beachtung einer Frist von zwei Monaten auf den Beginn eines jeden Monats zu erhöhen. Sofern eine solche Erhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindexes (Gesamtindex) für Deutschland (Basis 2005 = 100) um mehr als 2 Prozentpunkte übersteigt (es gilt der Anstieg zwischen dem Monat der Ankündigung der Preiserhöhung zum gleichen Vorjahresmonat), ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen.

5.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist L+P berechtigt, die Leistungen bis zur Zahlung der ausstehenden Vergütung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für den Zeitraum der Nichtbelieferung bleibt hiervon unberührt.

5.5 L+P ist ferner berechtigt, dem Kunden im Falle des Zahlungsverzugs unter Androhung der Kündigung eine Nachfrist von 14 Tagen zum Ausgleich der rückständigen Zahlung zu setzen und den Vertrag nach ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist fristlos zu kündigen. Das Recht zur Geltendmachung von Verzugszinsen und Schadensersatz bleibt in diesem Fall unberührt.

5.6 Dem Kunden ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen oder, sofern der Kunde Unternehmen (§ 14 BGB) ist, wegen dieser Zurückbehaltungsrechte auszuüben.

5.7 Soweit wir bei Vertragsschluss mit Ihrem Einverständnis Ihre Email-Adresse erheben und speichern oder diese aufgrund eines von Ihnen angelegten Profils bei uns hinterlegt ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihnen unsere Rechnung per E-Mail zusenden.

6.1 Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit haftet L+P für Schäden des Kunden nur im Falle einer Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).

6.2 Sofern L+P haftet, haftet sie nur insoweit, als die Schäden vorhersehbar und vertragstypisch sind.

6.3 Die Haftungsbeschränkung in Ziffer 6.2 gilt bei der Haftung gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB nicht, sofern der Schaden darauf beruht, dass ein gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter von L+P vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder ein sonstiger Angestellter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder eine Kardinalpflicht grob fahrlässig verletzt hat.

6.4 Gegenüber einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 6.2 nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von L+P.

6.5 Die in Ziffer 6.1 bis 6.4 aufgeführten Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aufgrund des Fehlens abgegebener Zusicherungen sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit.

6.6 Sofern der Kunde Ansprüche direkt gegen die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von L+P geltend macht, gelten die Regelungen in den Ziffern 6.1 bis 6.4 gleichermaßen zugunsten dieser, soweit gesetzlich zulässig.

7.1 Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder gewerbliche Schutzvermerke, Urheberrechtsvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation von Produkten von L+P oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Dies gilt ebenso für Ausdrucke, die von den Informationen erstellt werden.

7.2 L+P ist berechtigt, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen und den Firmennamen und das Logo des Kunden insoweit zu nutzen. Dies gilt jedoch nur, solange der Kunde keine Einwendungen gegen die Verwendung des Firmennamens und/oder des Logos erhebt.

8.1 L+P und der Kunde werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie von der anderen Partei erhalten haben, sowie vertraglichen Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit strikt vertraulich behandeln.

8.2 L+P wird von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei und eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn sie an deren Erfüllung durch Arbeitskampf, behördliche oder gerichtliche Maßnahmen sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt behindert werden und dies nicht zu vertreten haben. Ferner steht L+P in den vorgenannten Fällen ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. L+P wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass einer der vorstehend aufgeführten Fälle vorliegt.

8.3 L+P ist berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden einzelne oder sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

8.4 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen L+P und dem Kunden ist ausschließlich deutsches materielles Recht anwendbar, unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts (EGBGB). Ferner wird auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ausgeschlossen.

8.5 Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und/oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Eine Übersendung per Telefax gilt als Einhaltung des Schriftformerfordernisses.

8.6 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken sowie für den Fall, dass mehrere Bestimmungen unwirksam sind oder werden.

8.7 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO) oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland (§ 38 Abs. 2 ZPO), so ist der Sitz von L+P ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. L+P bleibt aber berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz oder Sitz zu verklagen.

8.8 Bezüglich der Lieferanten der Finanzinformationen wird Folgendes festgehalten/vereinbart:

a. Die Lieferanten der Finanzinformationen übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihnen angelieferten oder bereitgestellten Daten und Informationen und betreiben mit der Bereitstellung und/oder Lieferung der Daten und Informationen keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Ähnliches.

b. Zusätzliche Regelungen für Dow Jones:
- Dow Jones ist bemüht, den Dow Jones Content ständig verfügbar zu halten, kann jedoch keine Gewähr für die jederzeitige Bereitstellung des Dow Jones Content geben. Dies gilt insbesondere für Informationen und Daten, die von Dow Jones von Dritten bezogen werden. Dow Jones weist darauf hin, dass Dow Jones keinen Einfluss auf den Datenverkehr im Internet oder in ähnlichen Datenleitungen hat und daher auch für diese keine Gewähr übernehmen kann.
- Für eine etwaige Haftung von Dow Jones gegenüber dem Kunden gelten die vorstehenden Regelungen in den Ziffern 6.1 bis 6.6 entsprechend.
- Weitergehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Die in den Ziffern 6.1 bis 6.6 enthaltenen Regelungen gelten gleichermaßen zugunsten der Daten- und Informationslieferanten von Dow Jones, sofern diesen gegenüber Schadensersatzansprüche bestehen sollten.
- Bezüglich der in den Finanzinformationen enthaltenen Dow Jones Indices gelten die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen von Dow Jones, die unter https://www.djindexes.com/mdsidx/html/tandc/indexestandcs.html abgerufen werden können.

c. Zusätzliche Regelungen für Dow Jones Indices:
Darüber hinaus stimmt der Kunde zu - und dies ist Voraussetzung für den (weiteren) Erhalt von seitens Dow Jones & Company Inc., bzw. seitens deren verbundenen Unternehmen oder von ihr bevollmächtigte Parteien generierten Indexdaten - dass er über seine ggfls. bestehenden Börseneinrichtungen keine Finanzinstrumente oder Anlage-/Investmentprodukte entwickelt, erstellt, ausgibt oder betreut bzw. sponsert und auch nicht deren Handel zulässt (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Derivate, strukturierte Produkte, Investment-Fonds, börsengehandelte Indexfonds, oder auf börsengehandelten Indexfonds basierende Derivate (z.B. Optionen auf börsengehandelte Indexfonds oder Terminkontrakte (Futures) auf börsengehandelte Indexfonds)), bei denen der Preis, der Ertrag und/oder die Entwicklung dieser Instrumente oder Produkte auf der Grundlage von einem beliebigen, von Dow Jones veröffentlichten Index, oder auf der Grundlage von einem mit einem Dow-Jones-Index, bzw. mit einem in Vertretung von Dow Jones erstellten Index, verbundenen Finanztitel oder Anlageprodukt (z.B. einem börsengehandelten Indexfonds) bestimmt werden, mit diesen Indizes zusammen hängen, oder diese nachbilden sollen. Vorstehendes gilt, sofern kein gesonderter schriftlicher Vertrag mit Dow Jones zu diesem Zweck geschlossen wurde.

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Stand: Dezember 2020

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