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Software Tai-Pan End-of-Day Mietversion
Für 19,00 € je Monat
Die Software Tai-Pan End-of-Day stellt die Grundlage für jedes weitere Abonnement dar, die für Tai-Pan End-of-Day zur Verfügung stehen.
Mit der Mietversion erhalten Sie die Tai-Pan Software und kostenlos alle Updates auf neuere Tai-Pan Versionen.
Ihre Software ist daher immer auf dem aktuellsten Stand.
Nach Ablauf der Mietfrist ist nur noch das Hauptmodul und der Online-Manager verfügbar. Alle anderen Module werden ausgeblendet.
Der Vertrag über den Bezug der Tai-Pan End-of-Day Mietversion kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Lenz+Partner AG zustande. Es gelten folgende Nutzungsbedingungen, mit denen sich der Kunde einverstanden erklärt: Der Vertrag mit Lenz+Partner kommt mit Unterzeichnung dieses Bestellformulars und Übersendung desselben an Lenz+Partner zustande.
Die Vertragslaufzeit entspricht der gewählten Zahlungsperiode und beginnt am 1. Tag des laufenden Kalendermonats. Der laufende Monat wird nur anteilig berechnet. Wird der Vertrag nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um den gewählten Zeitraum, mindestens jedoch um 6 Monate. Die Monatsbeträge werden jeweils für die gewählte Laufzeit im voraus erhoben. Alle abgerufenen Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten anderweitig zugänglich gemacht werden. Das Abonnement darf nur auf 1 Computer genutzt werden. Lenz+Partner gewährt nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten übernommenen Daten, und zwar auch nicht derer, die von Börsen, Finanzdienstleistern, Nachrichtendiensten und sonstigen Fremdanbietern übernommen werden, da diese nicht überprüft werden können. Lenz+Partner haftet nicht bei Fehlern in/an Telefonleitungen, Datenendgeräten und Datenübertragungseinrichtungen, soweit diese nicht von Lenz+Partner zu vertreten sind. Die Haftung von Lenz+Partner ist - mit Ausnahme bei einer Verletzung von Kardinalpflichten - im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Lenz+Partner beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden, wobei in einem solchen Fall gehaftet wird maximal bis zu Euro 10.000.- pro Schadensfall. Lenz+Partner steht das Recht zu, die Preise angemessen zu erhöhen. Macht Lenz+Partner von diesem Recht Gebrauch, steht dem Kunden das Recht zu, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt der Erhöhung zu kündigen. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, Dortmund. Lenz+Partner ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.
Hiermit bestelle ich die von mir ausgewählte Mietsoftware. Mit den vorstehenden Vertragsbedingungen erkläre ich mich einverstanden.
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