Wann erfüllen Sie die Bedingungen der Privatanlegereigenschaft? Der Anleger
erreicht die Privatanlegereigenschaft, wenn er
- eine natürliche Person ist
- kein
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsunternehmen ist
- keiner in- oder ausländischen Bank-, Börsen-,
Wertpapierhandels- oder Investmentaufsicht unterliegt
- die
Informationen ausschließlich für seine persönlichen
Zwecke,
wie insbesondere die Verwaltung des
eigenen Vermögens, nutzt - die Informationen nicht
für gewerbliche Zwecke, wie etwa gewerblichen
Wertpapierhandel, oder die gewerbliche Verwaltung fremden Vermögens,
oder für eine Tätigkeit bei einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut,
oder einem sonstigen Unternehmen, das einer in- oder
ausländischen Banken-, Börsen-, Wertpapierhandels- oder Investment-
aufsicht unterliegt, nutzt
- die Informationen auch nicht in anderer Weise für
Zwecke Dritter, wie etwa die unentgeltliche Verwaltung fremden Vermögens
oder im Rahmen eines nichtkommerziellen Investment-Clubs, nutzt
- die
Informationen nicht an Dritte weiterleitet und Dritten, insbesondere
solchen, die keine Privatanleger im Sinne dieser
Erklärung sind, keinen Zugang zu den Informationen verschaffen wird. - die
Firma Lenz+Partner AG unverzüglich davon in Kenntnis setzt, wenn er die o.g. Voraussetzungen für die Privatanlegereigenschaft nicht mehr erfüllt.
Die Privatanlegererklärung finden Sie in unserem Download-Bereich als PDF-Dokument.
Sollte die Privatanlegerschaft auf Sie zutreffen, lassen Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene Privatanlegererklärung per Post oder Fax zukommen. |